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Seminar Rechtslage
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Der Rahmen Vom Grundgesetz übers hiesige
Rundfunksystem zu den Landesmediengesetzen, Jugendschutz-Bestimmungen >>> |
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Individuelle Rechte Persönlichkeitsrechte – Beleidigungen – Gegendarstellungen, Privatsphäre, Grenzen von Satire >>> |
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Konkrete Fälle im zivilrechtlichen Kontext Boykottaufrufe und ihre (möglichen) Folgen, Ruhestörung, Vorwurf Schleichwerbung beim FRS >>> |
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Das Verhältnis zu staatlichen Stellen Staatsschutzbestimmungen – Aussageverweigerungsrecht – Verantwortlichkeit, MedienvertreterInnen haben Anspruch auf Auskunft >>> |
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Copyriots? Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum >>> |
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Der Rahmen Vom Grundgesetz übers hiesige Rundfunksystem zu den Landesmediengesetzen, Jugendschutz-Bestimmungen |
zu 1: Rundfunksystem
Art. 5 GG:
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
Rundfunkrat oberstes Ö-R Kontrollgremium, Beispiel BR:
zur Grundlage heutiger Rundfunklandschaft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunk-Urteil
Politikum „Binnenpluralität“ am Bsp. NRW (Mickley-Interview):
http://www.forum-politische-bildung.de/content/view/117/
zu 1: Jugendschutz
generell: Rahmen regelt der "Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz"
Beispiel: Musikstück Amoklauf von Mono für alle unterliegt zwar der Kunstfreiheit, aber tagsüber Jugendschutz im Vordergrund: amoklauf.mp3
Text vollständig auf:
http://www.free-lyrics.org/Mono-F%C3%BCr-Alle/188931-Amoklauf.html
| heute
halte ich es nicht mehr aus mit einer waffe verlasse ich das haus mein herz schlägt etwas schneller als normal denn ich weiß die folgen sind fatal ich werde von euch gehen am heutigen tag doch nicht alleine nein das ist nicht meine art in diesem magazin sind 16 schuß und ich weiß genau - was ich damit machen muss amoklauf amoklauf menschenleben gehen dabei amoklauf amoklauf menschenleben gehen dabei drauf |
auf einem platz wo viele leute sind egal ob alte, kranke oder frauen mit kind schieße ich einfach in die menge rein die menschen sind entsetzt und sie fangen an zu schreien direkt vor mir stirbt ein mann und dort liegt eine frau die sich nicht mehr bewegen kann ihr kleines kind das ängstlich schaut versteht noch nicht ich habe sein leben so eben versaut amoklauf amoklauf menschenleben gehen dabei amoklauf amoklauf menschenleben gehen dabei drauf ............... |
Beispiel: Radio-Z-Fliederfunk
Erinnerung an Herbst 1993: Die Sendung für Schwule "Fliederfunk" berichtet über Sado-Maso-Praktiken - danach Anzeige erstattet vom rechtskonservativen Erlanger Verein "Bürger fragen Journalisten" (Wer ist das?):
| Erlanger Ärztin schickt
Schreiben an
o.g. Verein (bei dem sie auch Mitglied ist), der wendet sich dann an
BLM:
"In den letzten Wochen wurden in der Sendereihe ‘Fliederfunk’ des Privatsenders ‘Radio Z’ in Nürnberg mehrere Beiträge zu dem Thema ‘Leder’ gebracht. In diesen Sendungen werden auf die widerlichste Weise perverse sadomasochistische Praktiken Homosexueller dargestellt und für sie geworben (siehe beiliegende Abschriften der Sendungen). Da gerade auch Jugendliche diese Sendungen hören (sie wird jeden Donnerstag zwischen 21 und 22 Uhr ausgestrahlt), erachte ich es als dringend, etwas dagegen zu unternehmen. Ich möchte Sie bitten, sich dafür zu verwenden, daß die Weiterverbreitung derartiger, die Menschenwürde verletzender Beiträge gestoppt wird." |
(anderes Beispiel: Rechtsextreme hören Antifamagazin)
Pressekodex als eine Art „Freiwillige Selbstverpflichtung“ durch Verbände:
http://www.presserat.de/uploads/media/Pressekodex.pdf
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Individuelle Rechte Persönlichkeitsrechte – Beleidigungen – Gegendarstellungen, Privatsphäre, Grenzen von Satire |
zu 2: Beleidigung "Bulle":
http://www.fairness-stiftung.de/Urteile.asp?UNr=173
(uneindeutig, kontextabhängig)
zu
2: Privatsphäre / „Paparazzi-Paragraf“:
§ 201 regelt Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, heimliche Bildaufnahmen (durch "Paparazzi": http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html)
zu 2: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Beispiel: 13:27 etwas zur antifaschistischen Arbeit im Rems-Murr-Kreis generell, dann aber die problematischen Passagen ab 13:57
andenken_verstorbener.mp3
zu 2: Grenzen von Satire
Beispiel: "Kommando 24. Dezember" hat RedakteurInnen entführt > BLM erteilt Rüge
kommando_24_dezember.mp3
Quelle: http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=2687
zu 2:
"Hackerparagraf"
"Zugänglichmachen von Passwörtern", auch: online-Blockaden
Online-Demo Lufthansa:
Freispruch (http://de.indymedia.org/2006/06/148697.shtml);
Verschärfung "Hacker-Paragraf" 25.5.07 (http://www.heise.de/newsticker/meldung/90110);
Interview mit CCC (http://netzpolitik.org/2007/netzpolitik-interview-zur-verschaerfung-der-hackerparagraphen/)
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Konkrete Fälle im zivilrechtlichen Kontext Boykottaufrufe und ihre (möglichen) Folgen, Ruhestörung, Vorwurf Schleichwerbung beim FRS |
zu
3: Boykottaufruf
Beispiel: Der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten wurde 1981 von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) verabschiedet. Der Kodex verlangt, dass die Vermarktung von Ersatzprodukten für Muttermilch eingeschränkt wird. In dem Kontext der "Nestlé-Boykott". http://www.ibfan.org/german/issue/history01-de.html
zu 3: Schleichwerbung
Beispiel: FRS-Sendung zu Bioladen/Biofood (Verfahren wurde nicht eröffnet)
schleichwerbung.mp3
zu 3: Ruhestörung
Beispiel: Polizei "live" im Studio
feier.mp3
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Das Verhältnis zu staatlichen Stellen Staatsschutzbestimmungen – Aussageverweigerungsrecht – Verantwortlichkeit, MedienvertreterInnen haben Anspruch auf Auskunft |
zu
4: §129a (Bildung / Unterstützung / Werbung terr. Vereinigungen)
Beispiel: Radio-Dreyeckland und das Lied Hey Rote Zora
Musikstück von Heiter bis Wolkig:
heiter_bis_wolkig_hey_rote_zora.mp3
Dokumentations-Seite des Gesamtzusammenhangs mit Manuskript:
http://www.freilassung.de/diskus/dreyeckland.html
Hintergrund-Sendung aus dem Jahr 2000 (45 min) mit O-Tönen: http://www.freilassung.de/div/radio/rdl1.htm
Gesamtsendung aus dem Jahr 2000:
rote_zora_2000.mp3
Beispiel: Grußwort Christian Klar im Wortlaut:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6459920,00.html
zu §129a generell Amnesty International:
http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/09a3a0adbe636a05c1256b6d00498e7a?OpenDocument
| In dem
Brief vom 13. März 1981 äußerte sich amnesty international besorgt über
die Inhaftierung und Strafverfolgung von Personen, die die Forderungen
der Hungerstreikenden unterstützt hatten. Der Brief bezieht sich dabei
auf Aussagen, »daß die bloße
Unterstützung der Forderungen der
Gefangenen und des Hungerstreiks als eines Mittels, diese
durchzusetzen, von den Strafverfolgungsbehörden bereits als
'Unterstützung einer terroristischen Vereinigung' im Sinne von §
129 a des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland betrachtet
werde«. amnesty international fährt in diesem Brief fort:
»Wie es heißt, werden in einigen Fällen Personen strafrechtlich verfolgt, die die gewalttätigen Ziele der Gruppen, zu denen sich einige der Gefangenen rechnen, nicht unterstützen. Dazu soll auch eine Anzahl von Verteidigern gehören, amnesty international ist besorgt darüber, daß Personen wegen der gewaltlosen Äußerung ihrer politischen Überzeugungen strafrechtlich verfolgt und verhaftet werden können, ohne daß sie selbst Gewalt befürwortet haben.« In seinem Antwortschreiben erwiderte Bundesjustizminister Jürgen Schmude, daß er die Auffassung amnesty intemationals teile, »daß eine Strafverfolgung allein wegen der Unterstützung des Hungerstreiks und der mit ihm verbundenen Forderungen nicht in Betracht kommen kann. Die Grenze zur Strafbarkeit ist allerdings dann überschritten, wenn die Solidarisierung mit diesen Forderungen mit der Werbung für eine konkrete terroristische Vereinigung und deren gewalttätige Ziele verbunden ist«. |
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Copyriots? Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum |
zu
5: Urheberrecht
Urheberrecht gilt auch
für kleinste Tonfetzen: Auch kleinste Tonfetzen sind geschützt
(Setlur/Kraftwerk-Urteil: golem-Meldung / Beispiel:
BR-Zündfunk-Beitrag); ggf. Nachweis mit Wasserzeichen.
Urheberrecht gilt
generell und grundsätzlich und ist nicht veräußerbar; auf jegliche
Werke ("Mindestschöpfungshöhe") anzuwenden, ggf. modifizierbar.
Schutzdauer (in meisten Industriestaaten) zunächst 70 Jahre (selten 50,
z.B. Kanada und Japan) ab Tod des Urhebers. Spezielle Regelungen für
"verwandte Schutzrechte" (Bild- und Tonaufnahmen von ausübenden
Künstlern), hier 50 Jahre Schutzdauer (§ 82
bzw. § 85
UrhG). EU will Regelschutzdauer auf 95 Jahre erhöhen. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Petition-gegen-geplante-Verlaengerung-des-Urheberrechtsschutzes-in-der-EU-185978.html)
Das Recht auf
Privatkopie
wurde nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts
in § 53 Absatz 1 Satz 1 des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) festgeschrieben und
erlaubt beispielsweise den Cassettenmitschnitt einer Radiosendung für
private Zwecke. Trotz Einschränkung
im Jahr 2007 gibt einen ganzen
ganz gute Grundlagen-Info-Seite: http://www.irights.info/index.php?id=35
Leicht
können bei Streitigkeiten Anwaltskosten ins Geld gehen; seit 2008
Deckelung der Anwaltskosten auf 100 Euro
in einfachen, erstmaligen, außergeschäftlichen, unerheblichen Fällen. http://www.urheberrecht.org/news/3343/
Beispiel: Maß und Mittel
(„fremde“ O-Töne, aber eigene Schöpfung: Collage)
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=13747
Beispiel: paketepacken mit innenministern
(„fremde“ Schäuble-O-Töne)
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=16502
Nutzungsbedingungen Parlamentsarchiv auf Fotos bezogen:
http://www.bundestag.de/wissen/archiv/sachgeb/bilda/bildnutz.html
Beispiel: Situation am Collegium Gentium
(von indymedia abgelesen)
http://www.freie-radios.net/portal/content.php?id=15741
http://de.indymedia.org/2007/02/168864.shtml
Kritik am Gema-Abrechnungsverfahren PRO von Christian Rath
http://www.folker.de/9905/gema.htm
podsafe-Musik (und Geräusche):
CreativeCommons:
http://de.creativecommons.org/
Übersicht:
060103a2.doc
Bildrechte: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
allgemeine Quellen:
Gesetztestexte: http://dejure.org/
Pressekodex: http://www.presserat.de/pressekodex.html
Urheberrecht in der digitalen Welt: http://www.irights.info/